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Aus dem Ortsgemeinderat

Am 25.11.2022 fand in Hallschlag, im Jugend- und Dorfgemeinschaftshaus, unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Dirk Weicker, eine öffentliche und anschließend nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Hallschlag statt.

Aus der öffentlichen Sitzung:


Haushaltsplanung 2023 der Ortsgemeinde Hallschlag - 5-Jahresplan für geplante Maßnahmen

Der Ortsgemeinderat beschloss den vorgelegten 5-Jahresplan mit folgenden Änderungen: Die nachfolgenden Maßnahmen sollen, neben den jährlichen Unterhaltungsaufwendungen, in den Haushalt 2023 eingestellt werden.

  • Ausbau Gehwege Scheider Straße

  • Ausbau Straße „Auf´m Beuel“

  • Planungskosten für restliche Erschließung Baugebiet „Auf Häselpesch“

  • Aufbau Wirtschaftsweg Gönsbach verschiebt sich nach 2024, gilt auch für den Durchlass Gönsbach, lediglich Planungskosten


Beratung und Beschlussfassung über den Verbleib oder den Austritt aus dem Forstverband Obere Kyll

Die Ortsgemeinde beschloss den Austritt aus dem Forstverband Obere Kyll zum 31.12.2023 und beauftragte den Ortsbürgermeister den entsprechenden Austrittsantrag dem Verbandsvorsteher des Zweckverbandes rechtzeitig bis zum 31.12.2022 zu übermitteln.


Änderung Bebauungsplan "Häselpesch" - Grundsatzbeschluss

Nach Beratung beschloss die Ortsgemeinde den Teilbereich des Bebauungsplanes „Häselpesch“ mit der Ausweisung Allgemeines Wohngebiet (WA) aufzuheben, sofern dies bei einer Betrachtung der Immissionswert im Zusammenhang mit den geplanten Windkraftanlagen zu einem Konflikt führen könnte.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Verwaltung zu beauftragen, dass Aufhebungsverfahren einzuleiten, sobald nach immissionsrechtlicher Betrachtung feststeht, dass die Ausweisungen des Bebauungsplanes einen Konflikt zu geplanten Windkraftanlagen bilden.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig ist. Ist dies der Fall, stellt die Ortsgemeinde Hallschlag hiermit den Antrag, die notwendige Änderung zu veranlassen.


Entscheidung über einen Bauantrag

Am 26.10.2022 legte die Verwaltung einen Bauantrag für das Grundstück in Hallschlag, Flur 8, Parz-Nr. 13/4 für die Errichtung einer Leichtbauhalle vor. Die Ortsgemeinde beanstandete die Dachneigung der Leichtbauhalle und die Mauer im Grenzbereich. Außerdem steht noch die Rückmeldung von Frau Linscheidt aus, ob der notwenige Straßenausbau mit dem Bauvorhaben im Einklang steht. Aus diesen Gründen lehnte der Ortgemeinderat den Antrag ab.



Aus der nichtöffentlichen Sitzung:


Vertragsangelegenheiten

Es wurde ein Beschluss in einer Vertragsangelegenheit gefasst.

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