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FINANZEN

Gemeindehaushalt

Haushaltsplan:

Die Ortsgemeinde stellt regelmäßig einen Haushaltsplan auf. In diesem Plan werden die Ausgaben und Einnahmen für das laufende Jahr dargestellt.

In der Haushaltssatzung sind die Steuersätze festgelegt.

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan steht rechts zum herunterladen bereit

Kommunaler Entschuldungsfond:

2012 unterzeichnete die Gemeinde Hallschlag einen Konsolidierungsvertrag zur Teilnahme am kommunalen Entschuldungsfond.

Hierbei sollen die Liquiditätskredite bis zum Jahr 2026 um 507.054,00 € gesenkt werden. Ein Drittel muß die Ortsgemeinde selber tragen, ein Drittel wird von allen Kommunen des Landes getragen und ein Drittel wird vom Land RLP getragen.

Auf der rechten Seite sehen Sie die Entwicklung der Liquiditätskredite seit 2011. Die Datei steht als Konsolidierungspfad zum herunterladen bereit.

Steuersätze:

Grundsteuern:

Grundsteuer A: 445%

Grundsteuer B: 550%

Gewerbesteuer:

Hebesatz: 420 %

 

Hundesteuer:

1. Hund: 70 €

je weiterer Hund: 120 €

Friedhofsgebühren:

Nutzungsrechte:

Reihengrab: 725 €

Einzelwahlgrab: 870 €

Doppelgrab: 1920 €

Dreiergrab: 2880 €

Kindergrab: 400 €

Reihenurnengrab: 490 €

 

Grabanfertigung:

Erwachsenengrab: 490 €

Urnengrab: 160 €

Kindergrab: 390 €

Nutzungsgebühr:

Leichenhalle: 130 € pauschal

Grabstellengebühr:

jährlich: 10 €

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