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Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 28.03.2017


Am 28.03.2017 fand in Hallschlag, im Jugend- und Dorfgemeinschaftshaus, unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Dirk Weicker eine öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Hallschlag statt.

Aus der öffentlichen Sitzung:

Forstwirtschaftspläne 2017 - 1. Nachtrag

Sachverhalt:

Der Ortsgemeinderat Hallschlag hat am 13.10.2016 den Forstwirtschaftsplan 2017 beschlossen. Nachdem nun mit Vereinbarung vom 30.01.2017 die Waldbewirtschaftung des Gemeindewaldes Hallschlag an die Fa. Udo & Michael Schmitz Waldwirtschaft GmbH & Co.KG, Orrmont, verpachtet worden ist, hat diese Firma einen Nachtrag zum Forstwirtschaftsplan Hallschlag vorgelegt, der mittlerweile von Forstamt Gerolstein geprüft worden ist und der jetzt durch den Ortsgemeinderat betätigt werden muss.

Danach ist für 2017 ein Gesamteinschlag von 1500 fm vorgesehen. Diese Einschlagmenge liegt unterhalb der im Forsteinrichtungswerk beschlossenen Menge von 1580 fm/jährlich.

Beschluss:

Nach eingehender Beratung stimmt der Ortsgemeinderat dem 1. Nachtrag zum Forstwirtschaftsplan 2017 zu.

Heizungsanlage im Gemeindehaus Hallschlag - Auftragsvergabe

Sachverhalt:

Der Vorsitzende berichtete dem Ortsgemeinderat von der desolaten Heizungsanlage im Dorfgemeinschaftshaus. Die Anlage ist dermaßen veraltet, dass es kaum noch Ersatzteile für die erforderlichen Reparaturen gibt. Außerdem ist die Altanlage sehr ineffizient und verursacht daher hohe Heizkosten. Im Zuge des kommunalen Investitionspaketes 3.0 wurde eine neue CO2 neutrale Pellet-Zentralheizung beantragt. Die Kosten für diese Anlage belaufen sich auf voraussichtlich 59.000 € inkl. aller Nebenarbeiten. Bei der Planung wurde wegen der unterschiedlichen Nutzungen berücksichtigt, dass für die beiden Etagen gesonderte Heizkreise eingerichtet werden.

Mit Bescheid vom 27.10.2016 wurde ein Zuwendung von 53.100 € bewilligt. Dies entspricht 90% der förderfähigen Kosten. Im Februar 2017 wurde die Maßnahme beschränkt ausgeschrieben. In Abstimmung mit der Ortsgemeinde wurden 6 regionale Heizungsbaufirmen angeschrieben. Zur Submission am 09.03.2017 lagen 3 Angebote vor, welche nach rechnerischer Prüfung wie folgt bewertet wurden:

Bieter Nr. 01 58.780,22 €

Bieter Nr. 02 56.140,61 €

Bieter Nr. 03 59.882,44 €

Beschluss:

In Kenntnis des Submissionsergebnisses vom 09.03.2017 beschließt der Ortsgemeinderat nach sehr eingehender Diskussion, den Auftrag für die neue Pellet-Zentralheizung an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Karl Klein, Dahlem, auf Grundlage der Einheitspreise des Angebotes vom 21.02.2017 über 56.140,61 € zu erteilen.

Die erforderlichen Trockenbauarbeiten für das Dämmen der Heizkörpernischen sollen durch Fachunternehmer ausgeführt werden.

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, wie im Förderbescheid gefordert, auf die Förderung durch Land und Bund an geeigneter Stelle im Gebäude dauerhaft hinzuweisen.

Spende(n) zu Gunsten der Ortsgemeinde Hallschlag- Genehmigung nach § 94 Abs. 3 Satz 5 Gemeindeordnung

Sachverhalt:

Mit dem Landesgesetz zur Änderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom 21.12.2007 hat der Landesgesetzgeber die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im § 94 Absatz 3 der Gemeindeordnung (GemO) geregelt.

Durch die Änderung von § 24 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 06. April 2010 findet § 94 Abs. 3 GemO erst dann Anwendung, wenn das Angebot der Zuwendung im Einzelfall die Wertgrenze von 100 Euro übersteigt; dies gilt nicht in Zweifelsfällen und sobald die Summe der Einzelzuwendungen eines Gebers in einem Haushaltsjahr diese Wertgrenze übersteigt.

Nach § 94 Absatz 3 Satz 5 GemO obliegt dem Rat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

Dabei ist nach den Handlungsempfehlungen des Ministeriums des Innern und für Sport vom 18.06.2008 zur Wahrung des Transparenzgebotes eine Behandlung der Angelegenheit in öffentlicher Sitzung vorzunehmen, wobei in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt werden kann, wenn der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.

Beschluss:

Nach ausführlicher Beratung genehmigt der Ortsgemeinderat die in der Anlage aufgeführten Spende(n).

Antrag auf Erteilung einer Außenstart- und Landeerlaubnis für einen fußstartfähigen Motorgleitschirm

Sachverhalt:

Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat der Ortsgemeinde Hallschlag einen Antrag auf Erteilung einer Außenstart- und Landeerlaubnis für einen fußstartfähigen Motorgleitschirm mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 kg auf dem Grundstück Gemarkung Hallschlag, Flur 6, Flurstück 44, mit der Bitte um Stellungnahme zukommen lassen.

Die Ortsgemeinde Hallschlag wird gebeten dem LBM mitzuteilen, ob gegen das beschriebene Vorhaben aus ihrer Sicht Bedenken bestehen und falls ja, wie diese ggf. kompensiert / ausgeglichen werden können.

Beschluss:

Nach ausführlicher Beratung stellt der Ortsgemeinderat fest, dass gegen das Vorhaben keinerlei Bedenken bestehen.

Ersatzbeschaffung eines Handrasenmähers

Beschluss:

Die Ortsgemeinde erwirbt nach Einholung weiterer 2 Angebote einen neuen Rasenmäher. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt hierfür maximal 1.800 € auszugeben.


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