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Baugrundstück im Häselpesch Flur 10 Flst. 170/13
Für dieses 673 qm grosse Grundstück ist die offene Bauweise gemäß § 22 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.
Die überbaubare Grundstücksflächen wird durch Baugrenzen gemäß § 23 Abs. 1 und 3 BauNVO bestimmt.
Zulässig sind hier:
1. Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zugehörige Wohnungen und Wohngebäude,
2. Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten,
3. sonstige Wohngebäude.
Ausnahmsweise können zugelassen werden:
1. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes
2. sonstige Gewerbebetriebe,
3. Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Näheres entnehme Sie bitte dem Bebauungsplan.
19.517,00 €
Baugrundstück im Häselpesch Flur 10 Flst. 170/8
Für dieses 693 qm grosse Grundstück ist die offene Bauweise gemäß § 22 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.
Die überbaubare Grundstücksflächen wird durch Baugrenzen gemäß § 23 Abs. 1 und 3 BauNVO bestimmt.
Zulässig sind hier:
1. Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zugehörige Wohnungen und Wohngebäude,
2. Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten,
3. sonstige Wohngebäude.
Ausnahmsweise können zugelassen werden:
1. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes
2. sonstige Gewerbebetriebe,
3. Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Näheres entnehme Sie bitte dem Bebauungsplan.
20.097,00 €