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IMMOBILIEN

Baugrundstück im Häselpesch Flur 10 Flst. 170/13

Für dieses 673 qm grosse Grundstück ist die offene Bauweise gemäß § 22 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.

Die überbaubare Grundstücksflächen wird durch Baugrenzen gemäß § 23 Abs. 1 und 3 BauNVO bestimmt.

Zulässig sind hier:

1. Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zugehörige Wohnungen und Wohngebäude,

2. Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten,

3. sonstige Wohngebäude.

 

Ausnahmsweise können zugelassen werden:

1. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes

2. sonstige Gewerbebetriebe,

3. Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Näheres entnehme Sie bitte dem Bebauungsplan.

19.517,00 €

Baugrundstück im Häselpesch Flur 10 Flst. 170/8

Für dieses 693 qm grosse Grundstück ist die offene Bauweise gemäß § 22 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.

Die überbaubare Grundstücksflächen wird durch Baugrenzen gemäß § 23 Abs. 1 und 3 BauNVO bestimmt.

Zulässig sind hier:

1. Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zugehörige Wohnungen und Wohngebäude,

2. Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäude mit entsprechenden Nutzgärten,

3. sonstige Wohngebäude.

 

Ausnahmsweise können zugelassen werden:

1. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes

2. sonstige Gewerbebetriebe,

3. Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Näheres entnehme Sie bitte dem Bebauungsplan.

20.097,00 €

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